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   VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 3076/92   

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https://dejure.org/1994,8771
VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 3076/92 (https://dejure.org/1994,8771)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.06.1994 - 6 S 3076/92 (https://dejure.org/1994,8771)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juni 1994 - 6 S 3076/92 (https://dejure.org/1994,8771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sozialhilfe: Erstattung der Paßverlängerungskosten eines Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 412
  • InfAuslR 1996, 346
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 18.02.1993 - 5 C 40.91

    Sozialhilfe - Hochzeitsfeier

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 3076/92
    Dieses Existenzminimum erstreckt sich nicht nur auf elementare körperliche (physiologische) Bedürfnisse des Hilfsbedürftigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.02.1993, BVerwGE 92, 112/114) wie Nahrung, Heizung und Unterkunft, sondern umfaßt auch solche Aufwendungen, die erforderlich sind, damit der Hilfsbedürftige seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen und sich drohenden Bestrafungen entziehen kann.

    Eine andere Auffassung berücksichtigte zudem nicht, daß bei Bestimmung des notwendigen Lebensbedarfs Bedacht darauf zu nehmen ist, was sich Personen mit Nettoarbeitsentgelten unterer Lohngruppen leisten können (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.02.1993, BVerwGE 92, 112/114).

    Sind somit die strittigen Kosten nicht durch die den Klägern gewährten Regelsatzleistungen gedeckt, so sind sie diesen als einmalige Beihilfe (vgl. zur Zulässigkeit einmaliger Beihilfen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt BVerwG, Urt. v. 18.02.1993, BVerwGE 92, 112 und 102 sowie v. 27.04.1993 - 5 C 6.93 -) zu erstatten.

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 17.88

    Umfang der Regelsatzleistung im Sozialhilferecht - Kinderspielzeug

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 3076/92
    Eine solche - die Sozialhilfe auf elementare Lebensbedürfnisse beschränkende und dem Hilfsbedürftigen im Einzelfall permanente Gesetzesverstöße zumutende - Auffassung würde der Aufgabe der Sozialhilfe, dem Empfänger die Führung eines der Menschenwürde entsprechendes Leben zu ermöglichen (§ 1 Abs. 2 BSHG; vgl. auch § 9 SGB I), nicht gerecht werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1990, BVerwGE 87, 212/214).

    Darauf deutet unter den vorstehend geschilderten Umständen auch die Höhe der in Rede stehenden Paßverlängerungskosten im Verhältnis zu den den Klägern gewährten Regelsatzbeträgen hin, wenngleich auch die absolute Höhe des Bedarfs für sich allein nicht ausreicht, um eine fehlende Deckung durch die betreffenden Regelsätze annehmen zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1990, BVerwGE 87, 212/216).

  • BVerwG, 24.04.1975 - V C 61.73

    Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt - Wohnungsfürsorge - Darlehen zur Abdeckung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 3076/92
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats anerkannt, daß der Sozialhilfeträger in der Regel nicht verpflichtet ist, bereits erbrachte Aufwendungen zu erstatten bzw. Schulden zu tilgen (vgl. BVerwGE 21, 208/209; 48, 182/185; Beschl. des Senats v. 02.05.1990 - 6 S 699/90 - m.w.N.).

    Dem entspricht es, daß der Grundsatz, wonach Sozialhilfe in der Regel nicht die Erstattung bereits aufgewendeter Kosten zum Gegenstand hat, dann eine Einschränkung erfährt, wenn durch die verweigerte Kostenerstattung eine neue Notlage herbeigeführt würde, die wiederum den Einsatz von Sozialhilfe erforderlich machen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.04.1975, BVerwGE 48, 182/185 f).

  • BVerwG, 10.05.1979 - 5 C 79.77

    Rechtsnachfolgefähigkeit des Anspruchs auf Pflegegeld auf die Eltern nach Tod des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 3076/92
    Der vorstehende Grundsatz gilt jedoch auch bei Einlegung von Rechtsbehelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen entsprechend (vgl. BVerwG a.a.O. wie BVerwGE 40, 343/346 und 58, 68/74).
  • BVerwG, 02.06.1965 - V C 63.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 3076/92
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des erkennenden Senats anerkannt, daß der Sozialhilfeträger in der Regel nicht verpflichtet ist, bereits erbrachte Aufwendungen zu erstatten bzw. Schulden zu tilgen (vgl. BVerwGE 21, 208/209; 48, 182/185; Beschl. des Senats v. 02.05.1990 - 6 S 699/90 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.09.1972 - V C 62.72

    Anerkennung eines Mehrbedarfs für Erwerbstätige bei keine Ausbildungshilfe nach

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 3076/92
    Der vorstehende Grundsatz gilt jedoch auch bei Einlegung von Rechtsbehelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes auf Sozialhilfe willen entsprechend (vgl. BVerwG a.a.O. wie BVerwGE 40, 343/346 und 58, 68/74).
  • BVerwG, 27.04.1993 - 5 C 6.93

    Zugehörigkeit von Spielzeug zum Regelbedarf gemäß § 22 Bundessozialhilfegesetz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 3076/92
    Sind somit die strittigen Kosten nicht durch die den Klägern gewährten Regelsatzleistungen gedeckt, so sind sie diesen als einmalige Beihilfe (vgl. zur Zulässigkeit einmaliger Beihilfen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt BVerwG, Urt. v. 18.02.1993, BVerwGE 92, 112 und 102 sowie v. 27.04.1993 - 5 C 6.93 -) zu erstatten.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.1994 - 6 S 1336/92

    Tatbestandsberichtigung oder Heraufholen von Prozeßresten durch das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 3076/92
    Die Kosten wurden nämlich bei der Festlegung der Regelsätze nicht mitberücksichtigt, was sich bereits daraus ergibt, daß die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Reisepasses für Deutsche nicht zum notwendigen Lebensunterhalt gehört (vgl. Urt. des Senats v. 16.03.1994 - 6 S 1336/92 - zu den Kosten der Bedürfnisse des täglichen Bedarfs vgl. auch Triburcy, NDV 1986, 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1991 - 6 S 2216/88

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gewährung einmaliger Beihilfen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.06.1994 - 6 S 3076/92
    Für diesen Fall gilt aber, daß für die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen der Zeitpunkt der durch den Hilfsbedürftigen herbeigeführten Bedarfsdeckung ist (für das Kriegsopferfürsorgerecht vgl. Urt. des Senats v. 07.03.1991 - 6 S 2216/88 -).
  • OVG Sachsen, 03.06.2008 - 4 A 144/08

    Kosten für die Passbeschaffung sind notwendiger Lebensunterhalt.

    Für diesen Fall ist für die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen der Zeitpunkt der durch den Hilfsbedürftigen herbeigeführten Bedarfsdeckung maßgeblich (VGH Bad.Württ., Beschl. v. 14.6.1994 - 6 S 3076/92 - InfAuslR 1996, 346).

    Dieses Existenzminimum erstreckt sich nicht nur auf elementare körperliche (physiologische) Bedürfnisse des Hilfsbedürftigen wie Nahrung, Heizung und Unterkunft, sondern umfasst auch solche Aufwendungen, die erforderlich sind, damit der Hilfsbedürftige seinen gesetzlichen Pflichten nachkommen kann (VGH Bad.Württ., Beschl. v. 14.6.1994, a. a. O.).

    Der Ausweisersatz nach § 39 AuslG ersetzt nicht den Pass (VGH Bad.Württ., Beschl. v. 14.6.1994, a. a. O.).

  • SG Wiesbaden, 09.05.2008 - S 21 AY 9/07

    Asylbewerberleistung - sonstige Leistung - Passbeschaffungskosten -

    Für diesen Fall gilt, dass für die Beurteilung die Anspruchsvoraussetzungen der Zeitpunkt der durch den Hilfsbedürftigen herbeigeführten Bedarfsdeckung ist (so ausdrücklich VG Dresden, Urteil vom 8. Juli 2005, Az.: 13 K 2649/04; - zitiert nach juris; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14. Juni 1994, InfAuslR 1996, 346-348; Bay. VGH, Urt. v. 12. Mai 2005, 12 B 03.1492 - zit. nach juris).
  • BayObLG, 25.11.2002 - 3Z BR 189/02

    Obliegenheiten des Betreuers eines ausländischen Betroffenen - Beschaffung eines

    Grundsätzlich können die Kosten für die Verlängerung - und damit auch die Neuausstellung - des Passes eines sich in Deutschland aufhaltenden Ausländers im Einzelfall zu dem nicht durch den Regelsatz gedeckten notwendigen Lebensunterhalt im Sinne des § 11 BSHG gehören und eine einmalige Beihilfe des Sozialhilfeträgers rechtfertigen (VGH Baden-Württemberg InfAuslR 1996, 346).
  • VG Dresden, 28.06.2005 - 13 K 2649/04

    Asylbewerberleistungsgesetz, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Kosten,

    Für diesen Fall gilt, dass für die Beurteilung die Anspruchsvoraussetzungen der Zeitpunkt der durch den Hilfsbedürftigen herbeigeführten Bedarfsdeckung ist (vgl. VGH BaWü, Beschl. v. 14.06.1994, InfAuslR 1996, 346-348; VGH München, Urt. v. 12.05.2005, 12 B 03.1492, zit. nach juris).
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